Ein Urlaub zusammen mit seinem vierbeinigen Familienmitglied ist für viele Menschen einfach das schönste, was man sich vorstellen kann. Und Dänemark mit seinen weitläufigen Stränden, großen Naturgebieten und vielen Hundeliebhabern ist wie geschaffen dafür. Damit ein Dänemarkurlaub mit Hund entspannt wird, finden Sie hier alle wichtigen Fakten zur Einreise mit dem Hund nach Dänemark, welche Regelungen das aktuelle Hundegesetz beinhaltet und welche Hunderassen nicht nach Dänemark einreisen dürfen.

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Bestimmungen zur Einreise nach Dänemark mit Hund

Um mit Hund nach Dänemark einreisen zu dürfen, muss der Hund eindeutig identifizierbar sein. Das heißt, er muss einen Chip oder eine gut lesbare Tätowierung (z.B. im Ohr) haben. Tiere, die ab 2011 erstmals gekennzeichnet worden sind, müssen verpflichtend einen Mikrochip haben.

Außerdem muss der Hund einen gültigen, von einem Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis sowie eine gültige Tollwutimpfung haben.

Der Halter oder eine Person, der vom Halter die Verantwortung für das Haustier übertragen wurde, muss beim Grenzübergang zugegen sein, da die Einreise des Hundes andernfalls als kommerzielle Einfuhr gewertet wird. Tiere, die jünger als drei Monate sind, dürfen nur mittels einer besonderen Erklärung nach Dänemark eingeführt werden.

Stand: Oktober 2024

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Das dänische Hundegesetz

Dänemark hat im Jahr 2010 ein strenges Hundegesetz erlassen, das 2014 noch einmal konkretisiert wurde.

Die Einführung des Hundegesetzes blieb nicht ohne Konsequenzen. Vorrangig waren einheimische, also in Dänemark lebende Hunde betroffen. Das dänische Ministerium für Umwelt und Ernährung weist auf seiner Website explizit darauf hin, dass aus den Zahlen, welche die dänische Nationalpolizei vorgelegt hat, hervorgeht, dass bisher kein einziger Hund aus Deutschland aufgrund des umstrittenen Hundegesetzes eingeschläfert wurde. Zudem beinhaltet die Änderung des Hundegesetzes im Jahr 2014 die Neuerung, dass Grundbesitzer streunende Hunde, die sich auf ihrem Eigentum befinden, nicht mehr abschießen dürfen. Diese Regelung bestand seit 1872, damit ist der Urlaub für Hunde in Dänemark seit der Änderung des Hundegesetzes sogar sicherer geworden.

Das Hundegesetz Dänemarks umfasst verschiedene Bestimmungen, die laut der dänischen Botschaft dazu dienen sollen, die Sicherheit für Mensch und Tier zu erhöhen und ein freundliches Miteinander zu ermöglichen.Wie auch in den meisten Bundesländern Deutschlands, gibt es spezielle Regelungen für sogenannte Listenhunde, also Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. Das dänische Hundegesetz listet 13 Rassen auf, die nicht einreisen dürfen, weil der Besitz und die Zucht dieser Arten in Dänemark verboten sind.

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13 Hunderassen sind vom Einfuhrverbot betroffen

Wie auch in den meisten Bundesländern Deutschlands, gibt es spezielle Regelungen für sogenannte Listenhunde, also Hunderassen, die als besonders aggressiv und gefährlich gelten. Das dänische Hundegesetz listet 13 Rassen auf, die nicht einreisen dürfen, weil der Besitz und die Zucht dieser Arten in Dänemark verboten sind.

Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:

  • Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • American Staffordshire Terrier
  • Fila Brasileiro
  • Dogo Argentino (argentinische Dogge)
  • American Bulldog
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Owtscharka
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Südrussischer Owtscharka
  • Tornjak
  • Šarplaninac

Gehört Ihr Hund einer dieser Rassen an, dann darf er leider nicht nach Dänemark einreisen. Das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen.

Es gibt zwei Ausnahmeregelungen

  1. Falls Sie Ihren Hund bereits vor dem 17. März 2010 hatten und dies durch entsprechende Dokumente nachweisen können, darf Ihr vierbeiniger Liebling zusammen mit Ihnen nach Dänemark reisen. Zu beachten ist dann allerdings, dass der Hund dann an allen öffentlich zugänglichen Plätzen mit Maulkorb an der Leine, die nicht länger als zwei Meter sein darf, geführt werden muss. Diese Ausnahmeregelung gilt nicht für die Hunderassen Pit Bull Terrier und Tosa Inu, die bereits seit 1991 in Dänemark verboten sind.
  2. Außerdem gilt das Verbot gegen bestimmte Hunderassen nicht für Hunde, die auf der Durchreise sind. Der Transport von Hunden, die laut Gesetz verboten sind, ist somit weiterhin erlaubt, sofern die Hunde das Transportmittel nicht verlassen – abgesehen von kurzen Aufenthalten außerhalb des Transportmittels zum Austreten. Der Transport muss ohne unnötig längere Aufenthalte im Land durchgeführt werden.

Achtung, Verwechslungsgefahr!

In Dänemark ist die Polizei für die Umsetzung des Hundegesetzes verantwortlich. Nun ist aber nicht jeder Polizist, und auch nicht jeder Zollbeamte, ein Experte für Hunde. Zudem gibt es einige Hunderassen, die zwar nicht auf der Liste des dänischen Hundegesetzes stehen, aber den in Dänemark verbotenen Arten zum Verwechseln ähnlich sehen. Die folgende Übersicht über Hunderassen, bei denen Verwechslungsgefahr besteht, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Optische Zwillinge der in Dänemark verbotenen Hunderassen:

  • Anatolischer Hirtenhund
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Cão Fila de São Miguel
  • Cane Corso Italiano
  • Dogo Canario
  • Dogo Ibérico
  • Mastiff
  • Mastino Napoletano
  • Staffordshire Bullterrier
  • Polski Owczarek Podhalanski / Tatra-Schäferhund

Wenn Ihr Hund zu einer dieser Rassen gehören sollte, ist es ratsam, Dokumente mit in den Dänemarkurlaub zu nehmen, die dies belegen. Das können zum Beispiel die Papiere des Hundes mit Stammbaum, aber auch ein Nachweis anderer Art sein. Die dänische Polizei ist dazu berechtigt, entsprechende Dokumente zu verlangen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen. Deshalb ist es sehr wichtig, diese Unterlagen mitzuführen, wenn Sie mit einem Vierbeiner, der vom Erscheinungsbild her einem der gelisteten Hunde ähnelt, in Dänemark auf Reisen sind. Die Polizei darf nicht einfach grundlos einen Abstammungsnachweis von Ihnen fordern. Falls Ihr Hund keinerlei Ähnlichkeit mit einer der in Dänemark verbotenen Hunderassen hat, liegt kein triftiger Grund vor.

Konsequenzen bei Zuwiderhandlung

In der Regel wird dem Halter von der dänischen Polizei eine Frist gesetzt, wenn diese die Vermutung hat, dass ein Hund zu den verbotenen Rassen gehört, innerhalb derer er Unterlagen zur Abstammung des Hundes nachreichen darf. Kann der Hundebesitzer die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen, wird ihm die Möglichkeit gegeben, sich zum Sachverhalt zu äußern. Entscheiden die zuständigen Polizisten dennoch, dass der Hund einer verbotenen Rasse angehört und aus diesem Grund eingeschläfert werden muss, kann der Besitzer bei der dänischen Nationalpolizei Berufung gegen das Urteil einlegen, welches dadurch erst einmal aufgeschoben wird.

Paar am Strand mit angeleinten Hund
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Leinenpflicht für Hunde in Dänemark

Bedenken Sie, dass in Dänemark, wie auch in vielen Bundesländern Deutschlands, für Hunde eine Leinenpflicht besteht. Diese sieht wie folgt aus:

An Stränden Dänemarks besteht vom 01. April bis zum 30. September Leinenplicht. An den mit einer Blauen Flagge ausgezeichneten Stränden ist das Mitnehmen von Hunden jedoch nicht gestattet. Hier dürfen Hund und Besitzer den Strand nur überqueren, um beispielsweise zu einem anderen Strandabschnitt zu gelangen.

Im Wald, in Naturschutzgebieten und in mit Pflanzen bewachsenen Dünen gilt ausnahmslos ganzjährig Leinenpflicht.

Auf Wegen und kleinen Pfaden in der Natur gilt das Mark- og vejfredslov (Wiesen-und Wegeschutzgesetz). Dort, wo nur wenig Fußgängerverkehr ist, gilt die Regel des Landbesitzers, in der Regel also der Kommune oder auch einer Privatperson. Schilder signalisieren hier, ob Leine oder nicht. Meist gibt es jedoch keine Einschränkungen.

Bitte beachten Sie immer die Hinweise, Schilder und z.B. die Blaue Flagge vor Ort. Die Kennzeichnung eines Strandabschnitts als Badepunkt hingegen erlaubt das Mitführen von Hunden, auch für sie gilt allerdings eine Saisoneinschränkung (01.06.-15.09.), in der Leinenpflicht besteht.

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Reisegepäck für den Hund

Im Reisegepäck sollten folgende Dinge für den Urlaub mit Hunden nicht fehlen:

  • EU-Heimtierpass, weitere notwendige Ausweispapiere, eventuell Abstammungsurkunde
  • Leine, Schleppleine und Halsband (Achtung! Mit Adressanhänger: Name des Tieres und mindestens eine Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind)
  • GPS-Tracker (sinnvoll, da Ihr Hund sich auf fremdem Terrain bewegt)
  • Schlafplatz (Hundekorb, Reisebox oder Hundedecke)
  • Kotbeutel (bitte auch in Dänemark Hinterlassenschaften entsorgen!)
  • Futter- und Wassernapf
  • Spielzeug  (zum Beispiel Kuscheltier, schwimmfähiger Dummy)
  • Hundehandtuch, Hundebademantel, Kamm, Bürste
  • Reiseapotheke sowie Zeckenzange und Flohspray (vorher auch an Zeckenschutz denken!)
  • Hundekorb oder -decke
  • Hundefutter
  • eventuell Maulkorb
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Anreise und Überfahrt nach Dänemark

Natürlich sollten Sie auch auf Ihrer Reise nach Dänemark mehrere Pausen für Ihren Hund einplanen – übrigens auch keine schlechte Idee für Sie als Fahrer, ein paar kleine Pausen einzulegen. So wird schon die Anreise entspannt und Sie kommen schon in Urlaubsstimmung an Ihrem Ferienort an. So wird der Dänemarkurlaub mit Hund an der Nordsee und Ostsee sicher ein toller Hundeurlaub!

Auf den meisten Fähren nach bzw. innerhalb Dänemarks können Sie Ihren Hund problemlos mit an Deck nehmen – an kurzer Leine natürlich und nur in Bereiche ohne Teppich. Restaurants dürfen auch hier nicht mit Hund betreten werden.  Auf manchen Fähren ist es auch möglich, den Hund während der Überfahrt im Auto zu lassen – beachten Sie aber, dass Sie selbst während der Überfahrt das Autodeck nicht betreten dürfen.

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Fragen und Antworten rund um die Einreise mit Hund

Diese Hunderassen sind in Dänemark verboten:

Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak, Šarplaninac.

Das Einreiseverbot gilt auch für Kreuzungen aus diesen Hunderassen.

Bei der Einreise in Dänemark müssen Sie folgende Unterlagen mitführen:

  • EU-Heimtierausweis
  • Gültige Tollwutimpfung (Die Impfung muss spätestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein)
  • Ihr Hund muss außerdem “gechipt” sein.

 

Selbstverständlich. Bei kürzeren Überfahrten kann Ihr Hund einfach im Auto bleiben. Bei langen Überfahrten sollten Sie bereits bei der Fährbuchung nach Dänemark nachfragen, wo Sie sich während der Überfahrt mit Ihrem Hund aufhalten dürfen.

Mit dem Hund auf den Dünen in Dänemark
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aktualisiert am 15.10.2024